BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN IM KREISTAG KLEVE 11.02.2019
An den
Landrat des Kreises Kleve
Herrn Spreen
im Hause
Anfrage
zur Gewährung existenzsichernder Leistungen ab 1.1.2020 für Menschen mit Behinderung, die in stationären Wohnangeboten leben
Sehr geehrter Herr Landrat,
wie der Verwaltung bekannt ist, gehen ab dem 1.1.2020 die so genannten existenzsichernden Leistungen für Menschen mit Behinderungen, die in stationären Wohnangeboten leben, in die Zuständigkeit der örtlichen Träger über. Die Leistungsberechtigten müssen vor Ort zeitgerecht einen Antrag auf Grundsicherung stellen, damit die Kosten der Unterkunft ab dem 1.1.2020 durch den Grundsicherungsträger gedeckt werden können.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist in der Verwaltung bekannt, wie viele Menschen zur Zeit im Kreis/ in den einzelnen Gemeinden in stationären Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe leben und voraussichtlich einen Antrag auf Grundsicherung stellen werden?
2. Beabsichtigt die Verwaltung, Menschen mit Behinderung, Wohnheim-Leitungen oder gesetzliche Betreuer*innen der betroffenen Menschen mit Behinderung aktiv über die geänderte Gesetzeslage und die erforderliche Antragstellung zu informieren
Mit freundlichen Grüßen
Birgitt Höhn Dr. Helmut Prior
Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender
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