GRÜNE fordern Studie zur Nitratbelastung im Kreis Kleve

Erneut hat die GRÜNE Kreistagfraktion zur Beschäftigung mit der Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Kleve aufgefordert. Der Kreis Kleve soll eine Studie zur Nitratbelastung des Grundwassers in Auftrag geben.


Grafik des Landesumweltamtes NRW aus dem Jahre 2014- Die GRÜNEN wollen genaue Werte für den Kreis Kleve. Quelle: lanuv-nrw.de
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Antrag
zum 20. Ausschuss für Umwelt und Strukturplanung am 13.11.2018

Studie zur Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Kleve, Rahmenbedingungen, Ist-Situation, Handlungsfelder und Maßnahmeempfehlungen

Sehr geehrter Herr Spreen,
sehr geehrter Herr Vopersal,

die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt den folgenden Punkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt und Strukturplanung aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen.

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen eine Studie in Auftrag zu geben, die die Nitratbelastung
der Grundwasserkörper und Trinkwassergewinnungen im Kreis Kleve umfasst sowie die Rahmenbedingungen und Handlungsempfehlungen. Mit der Studie soll perspektivisch die mittel- und langfristige Versorgung mit Trinkwasser im Kreis Kleve aufgezeigt werden.

Begründung:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 21.06.2018 entschieden, dass Deutschland gegen die Richtlinie 91/676/RWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitratrichtlinie) verstoßen hat. Nach einem Vorverfahren hatte die europäische Kommission im Jahr 2016 die Bundesrepublik Deutschland wegen einer mangelhaften Umsetzung auf nationaler Ebene verklagt. Im Kern wird eine mangelhafte Umsetzung des Artikels 5 Absätze 5 und 7 der Nitratrichtlinie festgestellt. In einer ersten Rüge wird kritisiert, dass trotz des schlechten bzw. moderaten Eutrophierungszustandes der norddeutschen Ost- und Nordsee keine Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergriffen wurden.

In einer zweiten Rüge wird kritisiert, dass die Aktionsprogramme in Deutschland trotz des schlechten Zustandes nicht fortgeschrieben wurden. Die nationalen Vorschriften zur Begrenzung des Ausbringens von Düngemitteln ermöglichten nicht die Herstellung eines Gleichgewichtes zwischen dem voraussichtlichen Stickstoffbedarf der Pflanzen und ihrer tatsächlichen Stickstoffversorgung. Die in der bis zum 06.06.2017 geltenden Fassung der Düngeverordnung vorgesehenen Sperrzeiten seien kurz und enthielten entgegen der europäischen Vorgaben Ausnahmeregelungen. Beide Rügen sind nach Auffassung des EuGHs begründet.

Das Vertragsverletzungsverfahren beruht auf den Artikeln 258 ff. des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Nach Artikel 260 AEUV wird der beklagte Mitgliedsstaat durch das Urteil verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung des Verstoßes durchzuführen. Falls der Mitgliedstaat auch dem Urteil des EuGHs nicht nachkommt, kann die Kommission nach der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens und Abgabe einer mit Gründen versehenen Stellungnahme ein zweites Mal den EuGH anrufen und ihm vorschlagen, ein Zwangsgeld zu verhängen.

Der EuGH macht in seinem Urteil deutlich, dass die von der Bundesregierung vorgebrachten Argumente die mangelhafte Umsetzung der Nitratrichtlinie nicht rechtfertigen können. Insbesondere rügt der EuGH, dass Deutschland keine zusätzlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Nitratrichtlinie ergriffen hat, als erkennbar war, dass das deutsche Aktionsprogramm nicht ausreichen würde, die erforderlichen Umweltziele zu erreichen. Auch ist zu bezweifeln, ob die derzeit gültige Düngeverordnung die Kritikpunkte beseitigen kann, da verschiedene von der Kommission kritisierte Punkte weiterhin enthalten sind. In jedem Fall wird deutlich, dass die Bundesregierung künftig schneller und effizienter reagieren muss, wenn sich die angestrebten Erfolge nicht einstellen.
Im Zusammenspiel dieser Tatsachen mit den Themenfeldern „Gülleanfall“, „Überdüngung“ hat sich inzwischen ein gesellschaftspolitischer Diskurs zur „Nitratbelastung im Grundwasser“ auf allen fachlichen und auch politischen Ebenen entwickelt.
 Mit freundlichen Grüßen
Birgitt Höhn                    Dr. Helmut Prior
Fraktionsvorsitzende       Stv. Fraktionsvorsitzender
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Redebeitrag  zur Diskussion im Umweltausschuss des Kreistages

von Ute Sickelmann –  11.11.2018
Vorbild für unseren Antrag war die Nitratstudie die der Kreis Viersen in Auftrag gegeben hat. Dort wurde von einem Ingenieurbüro eine umfassende Aufnahme der Gesamtsituation zum Nitratproblem des Kreises Viersen dargestellt.
Im Ergebnis werden Hanlungsempfehlungen aufgezeigt und politischen Initiativen, die der Kreis Viersen anstoßen könnte um das Nitratproblem behördenübergreifend anzugehen.
Diese dringend nötige politische Initiative fordern wir uns auch für den Kreis Kleve! Da wirgenauso flächendeckend von zu hoher Nitratbelastung betroffen sind.
Vewaltung verharmlost das Problem
Mit der Stellungnahme der Verwaltung zu unserem Antrag, wird der Eindruck erweckt, der Kreis Kleve hätte kein Nitratproblem! Das stimmt so nicht.
Grundsätzlich hat sich die Belastungssituation am Niederrhein etwas verbessert. Das ist richtig.
Sie stagniert allerdings weiter auf hohem Niveau.Und ob dies ein stabiler Trend wird kann man noch nicht sagen, da die Stickstoffeinträge erst Jahre später nachzuweisen sind.

Nitratbelastung im Kreis Kleve
Nach Untersuchungen des Vereins zum Schutz der Gewässer im Nordkreis Kleve liegen die Nitratwerte in etwa 40 bis 50 Prozent der Brunnen über dem EU-Grenzwert.
Spitzenwerte der gemessenen Hausbrunnen im Kreis Kleve zeigen das hier erhebliche Überschreitungen vorkommen. Werte die der VSR – Gewässerschutz e.V. 2017 gemessen hat:
– Geldern 180 mg/l
– Kreis Kleve 218 mg/l im Gocher Raum ! Im Nahbereich Goch sind 100% aller Brunnenüber 50 mg/l
– Emmerich 186 mg /l
– Hau 126 mg/l
– Grieth 77 mg/l
– Appeldorn 163 mg/l

Das ist das drei- bis vierfache der erlaubten Grenzwerte!

In der Vergangenheit sind folgende Wasserwerkeund öffentliche Brunnen im Kreis wegen zu hoher Nitratbelastung
geschlossen worden: Wachtendonk, Pfalzdorf und Emmerich-Elten.
Bewertung des Landesumweltamtes
Unsere Fraktion hat im Fachinformationssystem des Landesamtes für Umwelt (LANUV) ELWAS
Web recherchiert: https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf#
Fakt ist, dass der chemische Zustand des Grundwassers flächendeckend mit schlecht bezeichnet
wird aufgrund der hohen Nitratwerte!
Fakt ist, dass die Zielerreichung zum guten chemischen Zustand des Grundwassers bis 2021
unwahrscheinlich ist.
Das ist die Bewertung des Landesumweltamtes zur Qualität des Grundwassers im Kreis!
Ergänzende Anmerkungen
Zwei ergänzende Fragen möchten wir anfügen:
1) Gibt es im Kreis Kleve Wassergewinnungen die noch nicht als Trinkwasserschutzzone
ausgewiesen sind? Bitte auch den Sachstand zur Ausweisung der Schutzzone der
Wassergewinnung Reichswald.
2) Von 52 Rohwasserbrunnen befinden sich 39 im oberen Grundwasserstock. 13
Rohwasserbrunnen befinden sich demnach (so interpretieren wir das) in einem tieferen Stockwerk.
Welche Rohwasserbrunnen sind das?
3) In welchen Wasserwerken wird Rohwasser aus tieferen Stockwerten verschnitten um den
Nitratwert einzuhalten?
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Die NRZ berichtete über den Antrag

Der Kreis Kleve soll eine Studie zur Nitratbelastung des Grundwassers in Auftrag geben. Das fordert die Kreistagsfraktion der Grünen mit Blick auf eine mittel- und langfristige Trinkwasser-Versorgung in einem Antrag für die nächsten Sitzung des Umweltausschusses (13.11.18).
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Demnach verstößt Deutschland gegen die Richtlinie zum Schutz der Gewässer. Diese seien nachweislich mit Nitrat aus der Landwirtschaft verunreinigt. Der Niederrhein, und hier insbesondere der Kreis Kleve, sind besonders stark von hohen Nitratwerten betroffen.
NRZ Kleve vom 18.10.2018
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Zu obigen Artikel aus der NRZ erhielten wir folgende Zuschrift.

Ich möchte auf einen gerade bei uns sehr wichtigen Aspekt hinweisen. Das größere Problem kommt mittlerweile nicht (direkt) aus dem Güllestreuer, sondern über die Luft. Ammoniak und Stickoxide werden vor allem von Wäldern aus der Luft gefiltert (gehen aber großflächig in der gesamten Landschaft nieder). Dort reichern sie sich im Ökosystem an, bis dieses nicht mehr aufnehmen kann. In der Krautschicht der Wälder macht sich das in einer Massenvermehrung von Brom- und Himbeere, Brennnesseln, Springkräutern und anderen Stickstoffzeigern bemerkbar.
Das LANUV unterhält im Tannenbusch zwischen Goch und Bedburg-Hau einen waldökologischen Untersuchungsschwerpunkt. Die Messungen dort belegen, dass die Aufnahmekapazität des Ökosystems erschöpft ist und die ständig hinzukommenden Stickstofffrachten werden zunehmend als Nitrat ins Grundwasser gespült.
Siehe: https://www.lanuv.nrw.de/publikationen/details/?tx_cart_product%5Bproduct%5D=9&cHash=29b694d841816ea336f951ee34d4cf3d Seite 40ff (z. B. Grafiken auf Seite 42)
Im Reichswald ist die Situation im Prinzip die Gleiche, nur dass hier Trinkwasser gewonnen wird…
 
Die Stickstoff-Quellen sind vielfältig:
Ställe, Gülle, Agrogas-Anlagen, Kläranlagen, Dieselverkehr, Kohlekraftwerke…
Im Bundesschnitt sind etwa 60-70 % durch die Landwirtschaft verursacht, in unserem ländlichen Raum sollte dieser Anteil noch höher sein. Die neue Düngeverordnung sollte das etwas drücken, aber vermutlich nicht genug.
 

Hintergrund-Lektüre:

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/stickstoff-zuviel-des-guten https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/wie-wirkt-reaktiver-stickstoff-auf-die-umwelt https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/reaktiver-stickstoff-in-deutschland Wir danken dem Leser für die Hinweise.
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