Gericht stoppt Reeser Welle

„Auch wenn das Gericht sich in seiner Urteilsbegründung auf einen Formfehler beruft, werten wir dies dennoch als Erfolg“, erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU-Landesverbandes.  108 Hektar Vogelschutzgebiet und wertvolle niederrheinische Kulturlandschaft seien nun erst einmal vor der Zerstörung durch den Kiesabbau gerettet. Der NABU scheue aber auch vor einer fachlichen Auseinandersetzung, um die Rechtmäßigkeit einer solchen Abgrabung in Natura 2000-Gebieten nicht zurück, so Tumbrinck weiter. FFH- und Vogelschutzgebiete müssten von der Kiesindustrie als absolute Tabuzonen akzeptiert werden. „Eine solche Erklärung vermissen wir zum Beispiel in der kürzlich von den Kiesunternehmen des Initiativkreises `Zukunft Niederrhein“ veröffentlichten Selbstverpflichtung, in der sie Werte und Richtlinien für ihr unternehmerisches Handeln in der Region festgelegt haben“, sagte der NABU-Landeschef. Die Kiesindustrie müsse sich zudem intensiv Gedanken über die langfristige Reduzierung ihrer Abbaupläne machen. Gemeinsam mit zwei weiteren Klägern hatte der NABU NRW im März 2009 Klage gegen die Genehmigung der Bezirksregierung beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Dem NABU-Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf im April 2009 entsprochen, da die Bezirksregierung die Anordnung des sofortigen Vollzugs der Planfeststellung zurückgezogen hatte.
Den Bericht in der RP finden sie in unten anhängender PDF-Datei.

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