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7. April 2009

Schutz der Alleen im Kreis Kleve

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Landschaftsplanung am 21.4.2009

Schutz der Alleen gemäß § 47a des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) 

Sehr geehrter Herr Landrat Spreen,

das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz richtet zur Zeit gem. § 47a (3) LG ein landesweites Kataster der nach § 47a (1) LG gesetzlich geschützten Alleen ein. Gemäß § 47a (1) LG sind alle Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschafts-wegen gesetzlich geschützt.

Die Kreistagsfraktion von B’90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Landschaftsplanung den Antrag „Schutz der Alleen“ in die Tagesordnung aufzunehmen:

  1. Sachstandsbericht der Verwaltung, wie viele Alleen es im Kreis Kleve gibt. Maßstab sollten die Kriterien sein, die Herr Dr. Reynders auf der letzten Umweltausschusssitzung aufgrund des neuen Erlasses der Landesregierung nannte (wir bitten die Verwaltung, den Erlass der Vorlage des Umweltausschusses beizufügen).   
  2. Der Umweltausschuss beschließt, die vorgestellten Alleen dem Landesamt zu melden.